Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass sich Hersteller und Vertreiber mit ihren erstmals mit Ware befüllten und in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen an einem Dualen System beteiligen bzw. diese wieder selbst zurücknehmen und verwerten müssen.
Dies gilt auch für den Online-Versandhandel und betrifft alle Verpackungsmaterialien. Zur Sicherstellung unserer gesetzlichen Verpflichtung erfüllen wir nach § 6 VerpackV und ab dem 01.01.2019 nach § 7 VerpackG die aktuellen Vorgaben. Hierzu haben wir uns dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.interseroh.de/